AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Stand: 12.06.2024

Geltung der AGB

1. Die Gesellschaft überlässt den TV-Kabelanschluss nach den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Bestimmungen.

Leistungen, Leistungsstörungen, Eigentum

2.1 Die Gesellschaft schliesst die Wohnung des Kunden an die Breitbandverteilanlage an und gestattet die Nutzung dieser Anlage gegen Bezahlung eines Entgelts. Die Leistung umfasst die Versorgung des Kunden mit den von
der Gesellschaft bereitgestellten Hörfunk- und Fernsehprogrammen. Auf die Auswahl der herangeführten Programme, Dienstleistungen und die Qualität des bereitgestellten Signals hat die Gesellschaft keinen Einfluss, sofern es sich um ein von einem Dritten (Signallieferant) zugeführtes Signal handelt. Die Leistung umfasst nicht die Versorgung mit Programmen, die nur mit Zusatzgeräten oder gegen Zusatzentgelte empfangen werden können.
2.2 Die Gesellschaft schliesst die Wohnung des Kunden durch Einrichtung (Installation) bzw. Wiederinbetriebnahme einer Anschlussdose an die Breitbandverteilanlage an. Die Installation der notwendigen Kabel- und Bauteile erfolgt grundsätzlich in vorhandenen Rohr-/Kanal-Systemen. Sind solche nicht vorhanden oder nicht nutzbar, erfolgt die Installation auf Putz. Die Leistung der Gesellschaft endet an der Anschlussdose. Die Installation erfolgt durch die Gesellschaft oder einen von der Gesellschaft beauftragten Fachbetrieb. Sollten Sonderwünsche bestehen (z. B. Verlegung unter Putz, Verlegung unter Verkleidungen oder Schränken, zusätzliche Anschlussdosen etc.), werden diese nach Aufwand berechnet. Die Installation der Breitbandverteilanlage, einschliesslich der eingebrachten Kabel- und Bauteile und des Anschlusses in der Wohnung des Kunden, erfolgen zu einem vorübergehenden Zweck und bleiben im Eigentum sowie ausschliesslichen Verfügungsrecht der Münchner Wohnen. Für den Fall, dass das Eigentum, unabhängig aus welchem Rechtsgrund, auf den Kunden oder einen Dritten übergeht, verbleibt der Münchner Wohnen das ausschliessliche Nutzungs- und jederzeitige Dispositionsrecht.
2.3 Die Gesellschaft verpflichtet sich, die Breitbandverteilanlage betriebsbereit und funktionstüchtig zu erhalten. Die Gesellschaft beseitigt Störungen in der Breitbandverteilanlage vom Übergabepunkt bis einschliesslich Anschlussdose auf ihre Kosten, soweit keine abweichende vertragliche Regelung getroffen ist. Vom Kunden zu vertretende Störungen und Schäden, die von ihm, Wohnungsangehörigen oder Dritten verursacht werden, denen der Kunde Zugang zu seiner Wohnung und damit den Gebrauch der Anschlussdose gewährt, werden auf Kosten des Kunden beseitigt. Die Kosten für eine unbegründete Inanspruchnahme des Kundendienstes der Gesellschaft – insbesondere bei defekten Endgeräten, Bedienungsfehlern oder unsachgemäßem Gebrauch der Anschlussdose – trägt der Kunde. Weiter haftet die Gesellschaft nicht für die Funktionsfähigkeit der Empfangsgeräte, insbesondere nicht für deren Kabeltauglichkeit.

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,
3.1 alle Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten an der Breitbandverteilanlage einschliesslich des Übergabepunktes, die zur Errichtung, Instandhaltung, Änderung, Erweiterung, Sperrung oder Demontage des Anschlusses der zu versorgenden Wohnung erforderlich sind, nur von der Gesellschaft oder einem von der Gesellschaft beauftragten Unternehmen ausführen zu lassen; dazu gewährt der Kunde der Gesellschaft bzw. deren Beauftragten während der üblichen Geschäftszeiten Zutritt zu der Wohnung;
3.2 der Gesellschaft oder dem von der Gesellschaft benannten Entstördienst erkennbare Störungen und Schäden unverzüglich anzuzeigen;
3.3 der Gesellschaft unverzüglich jede Änderung seines Namens und Wohnsitzes mitzuteilen.

Zahlungsbedingungen, Änderungen der Entgelte

4.1 Der Kunde zahlt für die Leistungen der Gesellschaft die im Einzelnutzervertrag vereinbarten Entgelte. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei einer Veränderung der Entgelte des Signallieferanten, der Einführung bzw. Veränderung der Urheberrechte und sonstiger öffentlich-rechtlicher Beiträge, Personalkosten oder sonstige Kosten für den Service die monatlichen Entgelte entsprechend anzupassen. Dies gilt auch, wenn die Entgelte bereits im Voraus entrichtet wurden. Entgelterhöhungen dürfen nur die tatsächlichen Kostensteigerungen berücksichtigen und werden dem Kunden spätestens einen Monat vorher schriftlich mitgeteilt. Eine Erhöhung des gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuersatzes führt gleichermaßen zur Erhöhung des monatlichen Entgelts, ohne dass es einer vorherigen schriftlichen Ankündigung gegenüber dem Kunden bedarf.
4.2 Laufende Entgelte sind beginnend mit dem Tag der Bereitstellung der Leistung für den Rest des Abrechnungszeitraumes anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte im Voraus monatlich jeweils am 1. Werktag des Monats zur Zahlung fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit einem 1/30 des monatlichen Entgeltes berechnet. Das einmalige Entgelt ist mit dem Tag der Betriebsbereitstellung des Wohnungsanschlusses zur Zahlung fällig. Die zu zahlenden Entgelte werden von der Gesellschaft durch das vom Kunden zu erteilende SEPA-Lastschriftmandat (Abbuchungserlaubnis/Einzugsermächtigung) entsprechend der Fälligkeit eingezogen. Wird in Ausnahmefällen kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt oder dieses widerrufen, erhebt die Gesellschaft ein Zusatzentgelt für die administrative Abwicklung pro Rechnungsstellung von 0,59 EUR zzgl. 19% MwSt. (0,11 EUR), mithin 0,70 EUR. Im Falle eines erteilten SEPA-Lastschriftmandats wird die Gesellschaft den Kunden – oder falls vom Kunden abweichend – den Kontoinhaber über das Fälligkeitsdatum, d. h. über das Datum der zu erfolgenden Lastschrift, gesondert informieren (sog. „pre-notification“). Der Kunde – oder falls vom Kunden abweichend – der Kontoinhaber akzeptiert insoweit, dass die Frist für die pre-notification im Einklang mit den Bestimmungen der SEPA-Verordnung (EU Nr. 260/2012) auf 2 Banktage verkürzt wird, d. h. eine Lastschrift spätestens am 3. Bankarbeitstag nach Zugang der pre-notification erfolgen kann. Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Lastschriftbeträgen genügen eine einmalige Unterrichtung des Kunden oder – falls vom Kunden abweichend – des Kontoinhabers vor dem ersten Lastschrifteinzug und die Angabe der Fälligkeitstermine. Der Kunde – oder falls von diesem abweichend – der Kontoinhaber hat sicher zu stellen, dass der Lastschrifteinzug erfolgreich durchgeführt werden kann. Sollte eine Rückbuchung zu Lasten der Gesellschaft erfolgen, kommt der Kunde in Verzug und erhält eine Mahnung.
4.3 Wird der Lastschrifteinzug durch einen vom Kunden zu vertretenden Umstand zurückgerufen bzw. nicht eingelöst, kann die Gesellschaft den Ersatz der entstandenen Kosten verlangen.
4.4 Die Rundfunkbeiträge der öffentlich-rechtlichen Anstalten sind in den Entgelten für den TV-Kabelanschluss nicht enthalten und sind weiterhin an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice zu zahlen.

Verzug

5.1 Befindet sich der Kunde im Verzug, werden – vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens – die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet.
5.2 Kommt der Kunde
a) mit der Entrichtung der Monatsentgelte für zwei aufeinander folgende Monate oder
b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Entrichtung der Monatsentgelte in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann die Gesellschaft den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen und vom Kunden Ersatz des dadurch entstehenden Schadens verlangen.

Dauer des Kundenverhältnisses, Kündigung

6.1 Vertragsverhältnisse ohne Mindestlaufzeit sind mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar. Kündigt der Endkunde das Vertragsverhältnis, bevor der Anschluss bereitgestellt oder bevor vereinbarte Änderungsarbeiten ausgeführt worden sind, so hat er der Gesellschaft die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten und für den infolge der Kündigung notwendigen Abbau bereits installierter Telekommunikationseinrichtungen zu ersetzen, jedoch nicht über den Betrag des für die Bereitstellung oder Änderung vereinbarten Preises hinaus.
6.2 Vertragsverhältnisse mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten sind mit einer Frist von einem Monat frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar. Soweit keine Kündigung erfolgt, kann der Endkunde den Vertrag nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Auf diese stillschweigende Vertragsverlängerung wird die Gesellschaft den Endkunden rechtzeitig vor Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit hinweisen.
6.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.4 Falls die Gesellschaft den Kunden auf seinen Wunsch vor Installationsbeginn aus dem Vertrag entlässt, ist ein Bearbeitungsentgelt von 85,00 EUR zu entrichten. Das Bearbeitungsentgelt ist nicht zu zahlen, soweit der Kunde den Vertrag in der gesetzlichen Widerrufsfrist widerruft.

Haftung der Gesellschaft

7. Für Schäden, die der Kunde beim Einbau und Betrieb der Anlage erleidet, haftet die Gesellschaft, wenn der Schaden durch sie oder einen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen schuldhaft verursacht worden ist. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung bei Sachschäden auf 100.000 EUR je Schadensfall beschränkt. Für den Ausfall der Anlage bzw. von Anlageteilen und für Vermögensschäden haftet die Gesellschaft nicht.

Übertragbarkeit des Vertrages

8. Die Gesellschaft ist berechtigt, diesen Vertrag oder Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf die Münchner Wohnen zu übertragen, sofern nicht wichtige Gründe gegen diesen Vertragseintritt sprechen.

Datenschutzerklärung

Informationspflicht gemäß Art. 13 Abs. 1-3 EU-DSGVO.
9.1 Name und Anschrift des Verantwortlichen und seines Vertreters:
Hauptniederlassung: Karl-Schmid-Str. 14 · 81829 München · Tel. +49 (0) 89 680886-6 · Fax: +49 (0) 89 680886-860
Betriebsstätte: Messerschmittstraße 7/1 · 89231 Neu-Ulm · Tel. +49 (0) 731 15388-0 · Fax: +49 (0) 731 15388-500
Geschäftsführer: Robert A. Neuberger, Anja Bunkart
9.2 Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten: Florian Reichert · Scheja & Partners GmbH & Co. KG · Adenauerallee 136 · D-53113 Bonn · Telefon: 0228/2272260 · Kontakt: https://www.scheja-partner.de/kontakt/kontakt.html
9.3 Kategorien der verarbeiteten Daten: Name, Kontaktdaten, Angaben im Vertrag, Kontodaten, Sessiondaten (Anfang/Ende/Dauer) sowie TCP/IP Verbindungsdaten (Quelle-IP/Ziel-IP /Quell-Port/Zielport) in Echtzeit
– keine Protokollierung.
9.4 Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung: Datenverarbeitung im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Vertrags gem. Artikel 6 Abs. 1 b) EU-DSGVO („für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei
die betroffene Person ist“).
9.5 Empfänger der Daten: Steuerberater, Finanzämter, Banken, Auftrags­verarbeiter im Rahmen der Bereit­stellung und Wartung unserer Systeme.
9.6 Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation: Im Rahmen der Bereitstellung und Wartung unserer Systeme kann es zu Übermittlungen an Auftragsverarbeiter kommen. Die Daten werden jedoch nicht
in Drittstaaten oder an internationale Organisationen übermittelt.
9.7 Dauer der Datenspeicherung: Daten werden gelöscht, wenn sie nicht mehr benötigt werden und keine Aufbewahrungspflicht mehr besteht. Buchhaltungsrelevante Daten werden 10 Jahre aufbewahrt (§ 257 HGB i.V.m.
§ 147 AO). Sonstige Daten wie z. B. Geschäftsbriefe werden 6 Jahre für steuerrechtliche Zwecke (§ 257 HGB i.V.m. § 147 AO) aufbewahrt, ansonsten 3 Jahre (§ 195 BGB).
9.8 Hinweis auf die Rechte des/der Betroffenen: Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss. Wenn Sie uns Ihre personenbezogenen Daten nicht zur Verfügung stellen möchten, kann dieser Vertrag nicht mit Ihnen erfüllt werden. Sie als Betroffene/r haben das Recht, von uns als Verantwortliche der Datenverarbeitung Auskunft über die verwendeten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung. Ebenso haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Damit ist gemeint,
dass wir Ihnen auf Antrag eine Kopie der personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, die wir von Ihnen gespeichert haben, sofern keine andere rechtliche Vorschrift dagegenspricht.
Sie haben das Recht, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen:
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Husarenstr. 30, 53117 Bonn, Telefon: +49 (0)228 997799-0, Fax: +49 (0)228 997799-5550, Email: redaktion@bfdi.bund.de
9.9 Profiling / automatisierte Einzelentscheidung: Ein Profiling oder eine automatisierte Einzelentscheidung findet nicht statt.
9.10 Nutzung der personenbezogenen Daten für andere Zwecke: Eine Nutzung der personenbezogenen Daten für andere Zwecke als oben angegeben erfolgt nicht.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

10.1 Gerichtsstand ist der Sitz der Gesellschaft, sofern der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. Die Gesellschaft kann ihre Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend machen. Ein etwaiger ausschliesslicher Gerichtsstand bleibt unberührt.
10.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Gesellschaft und dem Kunden gilt ausschliesslich das für Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sonstige Bedingungen

11. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht übertragen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.